Wohnrecht & Rückmieten

Rückmieten

Beim Rückmietverkauf wechselt Ihre Immobilie den Eigentümer. Sie selbst bleiben als Mieter darin wohnen.

Besonders bei finanziellen Engpässen kann der Rückmietverkauf eine attraktive Lösung sein.

Der Mietvertrag sollte alle Details des Mietverhältnisses genau regeln.

Wohnrecht

Mit einem Wohnrecht können Eigentümer Ihr Haus oder Ihre Wohnung bereits zu Lebzeiten veräußern, ohne ausziehen zu müssen.

Das Wohnrecht kann befristet oder lebenslang gelten und ist nicht vererbbar.

Prinzipiell lässt sich das Wohnrecht und alle dazugehörenden Rechten und Pflichten wie Kostenübernahme oder Nutzungsrecht flexibel gestalten.